Ist das Grundstück für (mein) Tiny House geeignet?
Aus KLEINER WOHNEN: Bevor ein kleines Haus Wirklichkeit werden kann, steht eine der schwierigsten Fragen an: Wo kann es überhaupt aufgestellt werden? Und wann eignet sich ein Baugrundstück dafür?
Bei künftigen Bauherren beginnt oft alles mit einer leisen Sehnsucht nach weniger. Die Vorstellung vom eigenen Tiny House auf einem sonnigen Grundstück weckt Bilder von Freiheit, Klarheit und Selbstbestimmtheit. Eigentümer von ungenutzten Baugrundstücken wollen oft das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden: statt Pflegeaufwand und Grundsteuerausgaben lieber Mieteinnahmen erzielen und Wohnraum ermöglichen.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Dieser Artikel bietet eine praxisnahe Orientierungshilfe für beide Gruppen. Er zeigt, worauf es bei der Grundstücksanalyse für ein Tiny House ankommt.
1. Baurecht
Was darf hier überhaupt gebaut werden? Nicht jedes freie Grundstück ist automatisch bebaubar – und schon gar nicht mit einem oder gleich mehreren Tiny Houses. Entscheidend ist, wo das Grundstück liegt und was der Bebauungsplan oder das Baurecht erlaubt. Generell darf im Innenbereich (§ 34 BauGB) – also innerhalb von geschlossenen Ortschaften – gebaut werden, wenn sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) – also außerhalb geschlossener Ortschaften – ist Bauen grundsätzlich verboten, außer für privilegierte Nutzungen wie z. B. die Landwirtschaft.
Wenn ein Bebauungsplan (B-Plan) vorhanden ist, gibt dieser genauere Regeln vor, wie etwa Baugrenzen, Dachformen, Nutzungsart (Wohnen/Gewerbe) oder maximale Grund- und Geschossflächenzahl. Tiny Houses gelten – genau wie konventionelle Einfamilienhäuser – als Gebäude der Gebäudeklasse I. Formal sind sie damit oft erlaubt, aber praktisch wird’s manchmal schwierig, weil sie den gewünschten Baukörpermaßen nicht entsprechen.
Auch Vorschriften aus der Baunutzungsverordnung, der Landesbauordnung und mögliche Schutzgebiete wie Landschaftsoder Naturschutzflächen können die Bebauung zusätzlich einschränken. Weiterhin sollten mögliche Eintragungen im Grundbuch geprüft werden, etwa Wegerechte oder Baulasten zugunsten Dritter, die die Bebauung beeinflussen können.
Tipp: Eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde gibt frühzeitig Rechtssicherheit – für Grundstückseigentümer wie für Bauherren.
Sie wollen den ganzen Text lesen? Dann können Sie das im Magazin Kleiner Wohnen machen. Dort erfahren Sie, was es bei den anderen Punkten "Erschließung: Kommt die Technik hier an?", "Lage: Passt das Grundstück zum Alltag?", "Topografie und Zuwegung" und "Das Grundstück (ver)mieten" zu lesen gibt.
HIER GEHT'S ZUR GESAMTEN AUSGABE
Geschrieben wurde der Text von Madeleine Krenzlin. Sie ist Gründerin und Geschäftsführerin von IndiViva und wohnt selbst im Tiny House. Die IndiViva GmbH ist eine deutschlandweit arbeitende Beratungs- und Planungsfirma für Modulhäuser, Minihäuser und Tiny Houses. IndiViva entwickelt mit Grundeigentümern tragfähige und faire Konzepte für ihre Baugrundstücke zur Vermietung und bietet einen rechtssicheren Mietvertrag an.
